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Christian Pietzsch christian.pietzsch at gmail.com
Mo Nov 9 23:39:59 CET 2015


>
>
> Und zum Thema Klagedrohung: Mit welcher Klage soll denn gedroht worden
> sein?
> Meines Wissens gehört da immer auch die Nennung eines konkreten
> Klagegegenstandes dazu. Wenn man bei Gericht ein Schriftstück einreicht,
> auf dem
> steht: "Ich reiche Klage gegen xy ein", hat das nämlich überhaupt keine
> Rechtswirkungen. Und davon abhängig: Es ist in Deutschland nicht gesetzlich
> verboten, zu jemandem zu sagen: "Ey Alter, ich verklag dich!"


Zitat aus Changeset (
https://www.openstreetmap.org/changeset/33675202#map=7/50.993/19.677)

>
>    - Kommentar von Kakaner <https://www.openstreetmap.org/user/Kakaner> vor
>    vor 7 Tagen
>
>    Peda wird jetzt ein Fall für den Staatsanwalt. Mal sehen, was noch so
>    passiert.
>    - Kommentar von Kakaner <https://www.openstreetmap.org/user/Kakaner> vor
>    vor 7 Tagen
>
>    Die Herausgabe seiner vollständigen Personalien wurde bereits durch
>    mich angefordert. Einstweilige Verfügung folgt.
>
>

Ich sehe leider, das das hier vegeben Liebesmühe ist.


Meines Wissens hat es bisher keine von einem unabhängigen Gutachter
> bestätigte
> Untersuchung gegeben, dass solche "Quellen" überhaupt gebraucht worden sind


Die Quelle des von dir re-revertierten Changesets war eindeutig nicht für
OSM zugelassen. Da der Nutzer damals diese Quelle namentlich geannt hat,
ist klar, das diese Daten aus einer nicht konformen Quelle stammen:
https://www.openstreetmap.org/changeset/22626277#map=13/51.1128/13.9434&layers=N

Aber das weißt du ja alles, da es im oben genannten Changeset bereits
diskutiert wurde.

Am 9. November 2015 um 23:31 schrieb Darkoon <mail at wp10771142.server-he.de>:

> > > Oder ist die OpenStreetMap deshalb fehlerfrei, weil dort bestimmte
> > > natürliche Personen gesperrt sind?
> >
> > Wenn bestimmte Personen wegen der Verwendung unzulässiger Quellen und
>
> Meines Wissens hat es bisher keine von einem unabhängigen Gutachter
> bestätigte
> Untersuchung gegeben, dass solche "Quellen" überhaupt gebraucht worden
> sind.
>
> Außerdem ist das ein Irrglaube. Die Sperrungen erfolgten wegen s.u.
>
> > in ihres der Folge stark asozialen Verhaltens (Klagedrohungen,
> > Kontaktierung von Arbeitgebern anderer Mapper usw) gesperrt sind,
> > sollte man deren Angaben kritisch betrachten.
>
> Der Nachweis des Falsch-Mappens sollte aber vorher erbracht werden, ehe
> man die
> Folgen einer solchen mutmaßlichen schweren Verfehlung wirken lassen lässt.
>
> Ich pflege immer zu sagen: Wenn man etwas mappt, was der Wahrheit
> entspricht,
> macht man sich angreifbar: Denn dann kann jeder behaupten, es sei illegal
> kopiert.
>
> Wenn man hingegen Unsinn mappt, zum Beispiel die Semperoper nach Leipzig
> verlegt, wird niemand auf die Idee kommen, eine Urheberrechtsverletzung
> geltend
> zu machen.
>
> Daher führt korrektes Erfassen von Tatsachen zwingend zu der
> Sinnlos-Diskussion,
> ob nun die Tatsache, dass die Semperoper am Theaterplatz steht, von Bing
> stammt,
> von einer survey (Ortsbegehung) oder eben doch einfach nur dreist von
> Google
> Maps übernommen wurde und damit ein klarer Copyright-Verstoß ist. Dieses
> Problem
> lässt sich bei realistischer Betrachtung gar nicht zufriedenstellend lösen.
>
> Und zum Thema Klagedrohung: Mit welcher Klage soll denn gedroht worden
> sein?
> Meines Wissens gehört da immer auch die Nennung eines konkreten
> Klagegegenstandes dazu. Wenn man bei Gericht ein Schriftstück einreicht,
> auf dem
> steht: "Ich reiche Klage gegen xy ein", hat das nämlich überhaupt keine
> Rechtswirkungen. Und davon abhängig: Es ist in Deutschland nicht gesetzlich
> verboten, zu jemandem zu sagen: "Ey Alter, ich verklag dich!"
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