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Darkoon
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Mo Nov 9 23:31:33 CET 2015
> > Oder ist die OpenStreetMap deshalb fehlerfrei, weil dort bestimmte
> > natürliche Personen gesperrt sind?
>
> Wenn bestimmte Personen wegen der Verwendung unzulässiger Quellen und
Meines Wissens hat es bisher keine von einem unabhängigen Gutachter bestätigte
Untersuchung gegeben, dass solche "Quellen" überhaupt gebraucht worden sind.
Außerdem ist das ein Irrglaube. Die Sperrungen erfolgten wegen s.u.
> in ihres der Folge stark asozialen Verhaltens (Klagedrohungen,
> Kontaktierung von Arbeitgebern anderer Mapper usw) gesperrt sind,
> sollte man deren Angaben kritisch betrachten.
Der Nachweis des Falsch-Mappens sollte aber vorher erbracht werden, ehe man die
Folgen einer solchen mutmaßlichen schweren Verfehlung wirken lassen lässt.
Ich pflege immer zu sagen: Wenn man etwas mappt, was der Wahrheit entspricht,
macht man sich angreifbar: Denn dann kann jeder behaupten, es sei illegal
kopiert.
Wenn man hingegen Unsinn mappt, zum Beispiel die Semperoper nach Leipzig
verlegt, wird niemand auf die Idee kommen, eine Urheberrechtsverletzung geltend
zu machen.
Daher führt korrektes Erfassen von Tatsachen zwingend zu der Sinnlos-Diskussion,
ob nun die Tatsache, dass die Semperoper am Theaterplatz steht, von Bing stammt,
von einer survey (Ortsbegehung) oder eben doch einfach nur dreist von Google
Maps übernommen wurde und damit ein klarer Copyright-Verstoß ist. Dieses Problem
lässt sich bei realistischer Betrachtung gar nicht zufriedenstellend lösen.
Und zum Thema Klagedrohung: Mit welcher Klage soll denn gedroht worden sein?
Meines Wissens gehört da immer auch die Nennung eines konkreten
Klagegegenstandes dazu. Wenn man bei Gericht ein Schriftstück einreicht, auf dem
steht: "Ich reiche Klage gegen xy ein", hat das nämlich überhaupt keine
Rechtswirkungen. Und davon abhängig: Es ist in Deutschland nicht gesetzlich
verboten, zu jemandem zu sagen: "Ey Alter, ich verklag dich!"