[OSM-Thueringen] Schabernack mit meinen Daten

Timo Heinrich osm at konsolenritter.de
Mo Jan 6 19:09:26 CET 2014


Hi Ronnie,


verstehe das Dilemma. Durchaus ernsgemeinte Überlegung dazu, die recht
früh einsetzt:

Ist es rechtskonform, wenn jemand erklärt, dass die "Inhalte der
Veröffentlichungen [...] urheberrechts*frei*" sind, und gleichzeitig
verlangt, dass deren Verwendung doch nur "unter Angabe der Quelle"
erfolgen dürfe.

Irgendwas passt doch da nicht: Hätte der Verlag die Urheberrechte an den
Inhalten und stellt diese zur Verfügung, kann er auch die Bedingungen
diktieren.

Wenn der Verlag nun aber nur an den nachfolgend spezifierten Teilen der
Veröffentlichung Rechte hat (und vorbehält), kann er doch auch nur dort
die Bedingungen diktieren, oder?


Beste Grüße vom

#...ritter

Am 06.01.2014 13:43, schrieb Ronnie Soak:
> Hallo alle Zusammen und ein gesundes neues Jahr.
> 
> Kleines follow up zum Thema:
> 
> Aus den AGB des Onlineangebots des Thüringer Staatsanzeigers
> (http://www.husemann.net/stanzon/agb.php)
> (hervorhebung von mir)
> 
> <Zitat Anfang>
> 
> 
>     § 7 Urheberrechte
> 
> Die Inhalte der Veröffentlichungen im Amtlichen und Öffentlichen Teil
> mit Ausnahme der Artikel der Mantelseiten sind urheberrechtsfrei und
> können von Dritten räumlich und inhaltlich unbeschränkt*unter Angabe der
> Quelle *unentgeltlich genutzt werden. Beim Schlagwort-, Inhalts- und
> Rechercheverzeichnis sowie beim Satzlayout sind alle Rechte dem Verlag
> vorbehalten.
> 
> <Zitat Ende>
> 
> Diese Lizenz ist nach gängiger Meinung NICHT kompatibel zur Nutzung bei
> OSM, da wir die Namensnennung nicht einhalten.
> Zwar können wir den Namen beim Import hinterlegen, nicht jedoch bei der
> Wiedergabe der Daten. So wollen das aber die meisten Lizenzgeber.
> Wie auch bei anderen (oft behördlichen) Fällen braucht es eine
> gesonderte Einwilligung des Lizenzgeber zur Unterlassung der
> Namensnennung bei der Reproduktion.
> Das ist bei Behörden schwieriger als bei Firmen, weil erstere durch den
> Gleichbehandlungsgrundsatz keine Sonderlösungen für OSM eingehen können.
> 
> OSM hat zur Kommunkation mit Behörden einen freiwilligen Koordinator,
> der helfen kann und dabei viel Erfahrung hat.
> 
> *Joachim Kast*
> kast at openstreetmap.de <mailto:kast at openstreetmap.de>
> 
> 
> Solltest du dich auf die Gemeinfreiheit von Gesetzestexten und
> Verordnungen berufen:
> Nicht alles, was im Staatsanzeiger steht sind Gesetze und Verordnungen.
> Und nur genau diese sind gemeinfrei.
> Ich wäre sogar vorsichtig, ob es rechtlich wirklich eine Verordnung ist,
> nur weil als Überschrift was mit "*verordnung" drübersteht. IANAL.
> 
> Und dann gibt es noch die Stolperfalle, dass Karten oder Abbildungen
> gerne mal "Anlagen" oder "Illustrationen" sind, also nicht
> explizit Teil der Verordnung / des Gesetzes. Auch dann gilt die
> Gemeinfreiheit nicht.
> 
> 
> Sollte sich deine Quelle trotz dieser Hürden und Stolperfallen doch als
> nutzbar herausstellen, solltest du sie (also explizit das Gesetz/die
> Verordnung und die Veröffentlichung)
> detailiert als Quelle kenntlich machen. Wenn vorher vielleicht noch eine
> zweite Person drüberschaut, wäre das auch nicht verkehrt.
> Es mag nicht jeder eni Abo des Staatsanzeigers haben, vielleicht findet
> sich aber doch zumindest einer.
> 
> 
> Und als letzter Punkt:
> Für die Beschriftung der Fahrbahn gibt es imho ein eigenes Tag. Das muss
> auch nicht zwingend mit der ref identisch sein.
> Man kann also durchaus wiedergeben, dass das irgendwo die B7 ist, bei
> der aber B8 auf der Straße steht o. ä.
> 
> 
> 
> Mit Neujahrsgruß
> 
> Chaos
> 
> 
> 
> Am 27. Dezember 2013 11:20 schrieb sennewald63 <sennewald63 at gmail.com
> <mailto:sennewald63 at gmail.com>>:
> 
>     Guten Morgen an alle thüringer Mapper,
> 
>     ich habe mal einige Veränderungen von sennewald-rollback  genauer
>     angesehen.
>     Unter dem Usernamen werden nicht nur Einstufungen von mir Rückgängig
>     gemacht, siehe zum Bsp. hier:
> 
>     http://www.openstreetmap.org/changeset/19528516#map=14/50.8044/11.7895
> 
>     Es wurden außerdem nur die highway-Tags geänder und die ref-Tags
>     belassen, also kein wirkliches Rollback.
>      
>     Was mich ein wenig ärgert, ist dass immer noch in den Köpfen ist,
>     dass die Quelle der ref die ich im Oktober / November geändert habe
>     illegal sein soll.
> 
>     Der Thüringer Staatsanzeiger ist immer noch ein öffentliches
>     Verkündungsblatt und da dies nicht durch jeden in Schriftform oder
>     online eingesehen werden
>     kann hatte ich damals die Straßennetzkarte Thüringen als Quelle
>     angegeben weil diese die Veröffentlichungen zur Widmung von Straßen
>     bildlich darstellt
>     und für jeden zugänglich ist.
> 
>     Wenn ich nach der Mapperpraxis "gemappt wird was ich sehe" vorgehe
>     mache ich mir bestimmt auch keine Freunde.
>     Am Ortseingang Erfurt, Arnstätder Chausee  Abzweig Arndtstraße steht
>     noch immer groß B 4 auf der Fahrbahn, was auch im Bing-Luftbild zu
>     sehen ist.
> 
>     Wer hat jetzt recht, der User der damals den ref-Tag geändert hat
>     oder ich wenn ich die tatsächlich vorhandene Beschriftung übernehme ?
>     Im Oktober 2012 gab es ja auch schon mal Unstimmigkeiten zur B 7 -
>     Umverlegung über die Ostumfahrung von Erfurt.
> 
>     MfG
> 
>     Senni
> 
>     _______________________________________________
>     Thueringen mailing list
>     Thueringen at lists.openstreetmap.de
>     <mailto:Thueringen at lists.openstreetmap.de>
>     http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
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