[OSM-Thueringen] Schabernack mit meinen Daten

Ronnie Soak chaoschaos0909 at googlemail.com
Mo Jan 6 13:43:30 CET 2014


Hallo alle Zusammen und ein gesundes neues Jahr.

Kleines follow up zum Thema:

Aus den AGB des Onlineangebots des Thüringer Staatsanzeigers (
http://www.husemann.net/stanzon/agb.php)
(hervorhebung von mir)

<Zitat Anfang>
§ 7 Urheberrechte Die Inhalte der Veröffentlichungen im Amtlichen und
Öffentlichen Teil mit Ausnahme der Artikel der Mantelseiten sind
urheberrechtsfrei und können von Dritten räumlich und inhaltlich
unbeschränkt* unter Angabe der Quelle *unentgeltlich genutzt werden. Beim
Schlagwort-, Inhalts- und Rechercheverzeichnis sowie beim Satzlayout sind
alle Rechte dem Verlag vorbehalten.

<Zitat Ende>

Diese Lizenz ist nach gängiger Meinung NICHT kompatibel zur Nutzung bei
OSM, da wir die Namensnennung nicht einhalten.
Zwar können wir den Namen beim Import hinterlegen, nicht jedoch bei der
Wiedergabe der Daten. So wollen das aber die meisten Lizenzgeber.
Wie auch bei anderen (oft behördlichen) Fällen braucht es eine gesonderte
Einwilligung des Lizenzgeber zur Unterlassung der Namensnennung bei der
Reproduktion.
Das ist bei Behörden schwieriger als bei Firmen, weil erstere durch den
Gleichbehandlungsgrundsatz keine Sonderlösungen für OSM eingehen können.

OSM hat zur Kommunkation mit Behörden einen freiwilligen Koordinator, der
helfen kann und dabei viel Erfahrung hat.

*Joachim Kast*
kast at openstreetmap.de


Solltest du dich auf die Gemeinfreiheit von Gesetzestexten und Verordnungen
berufen:
Nicht alles, was im Staatsanzeiger steht sind Gesetze und Verordnungen. Und
nur genau diese sind gemeinfrei.
Ich wäre sogar vorsichtig, ob es rechtlich wirklich eine Verordnung ist,
nur weil als Überschrift was mit "*verordnung" drübersteht. IANAL.

Und dann gibt es noch die Stolperfalle, dass Karten oder Abbildungen gerne
mal "Anlagen" oder "Illustrationen" sind, also nicht
explizit Teil der Verordnung / des Gesetzes. Auch dann gilt die
Gemeinfreiheit nicht.


Sollte sich deine Quelle trotz dieser Hürden und Stolperfallen doch als
nutzbar herausstellen, solltest du sie (also explizit das Gesetz/die
Verordnung und die Veröffentlichung)
detailiert als Quelle kenntlich machen. Wenn vorher vielleicht noch eine
zweite Person drüberschaut, wäre das auch nicht verkehrt.
Es mag nicht jeder eni Abo des Staatsanzeigers haben, vielleicht findet
sich aber doch zumindest einer.


Und als letzter Punkt:
Für die Beschriftung der Fahrbahn gibt es imho ein eigenes Tag. Das muss
auch nicht zwingend mit der ref identisch sein.
Man kann also durchaus wiedergeben, dass das irgendwo die B7 ist, bei der
aber B8 auf der Straße steht o. ä.



Mit Neujahrsgruß

Chaos



Am 27. Dezember 2013 11:20 schrieb sennewald63 <sennewald63 at gmail.com>:

>  Guten Morgen an alle thüringer Mapper,
>
> ich habe mal einige Veränderungen von sennewald-rollback  genauer
> angesehen.
> Unter dem Usernamen werden nicht nur Einstufungen von mir Rückgängig
> gemacht, siehe zum Bsp. hier:
>
> http://www.openstreetmap.org/changeset/19528516#map=14/50.8044/11.7895
>
> Es wurden außerdem nur die highway-Tags geänder und die ref-Tags belassen,
> also kein wirkliches Rollback.
>
> Was mich ein wenig ärgert, ist dass immer noch in den Köpfen ist, dass die
> Quelle der ref die ich im Oktober / November geändert habe illegal sein
> soll.
>
> Der Thüringer Staatsanzeiger ist immer noch ein öffentliches
> Verkündungsblatt und da dies nicht durch jeden in Schriftform oder online
> eingesehen werden
> kann hatte ich damals die Straßennetzkarte Thüringen als Quelle angegeben
> weil diese die Veröffentlichungen zur Widmung von Straßen bildlich darstellt
> und für jeden zugänglich ist.
>
> Wenn ich nach der Mapperpraxis "gemappt wird was ich sehe" vorgehe mache
> ich mir bestimmt auch keine Freunde.
> Am Ortseingang Erfurt, Arnstätder Chausee  Abzweig Arndtstraße steht noch
> immer groß B 4 auf der Fahrbahn, was auch im Bing-Luftbild zu sehen ist.
>
> Wer hat jetzt recht, der User der damals den ref-Tag geändert hat oder ich
> wenn ich die tatsächlich vorhandene Beschriftung übernehme ?
> Im Oktober 2012 gab es ja auch schon mal Unstimmigkeiten zur B 7 -
> Umverlegung über die Ostumfahrung von Erfurt.
>
>  MfG
>
> Senni
>
> _______________________________________________
> Thueringen mailing list
> Thueringen at lists.openstreetmap.de
> http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
>
>
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://lists.openstreetmap.de/pipermail/thueringen/attachments/20140106/76d172c6/attachment.htm>