[OSM-Thueringen] Lizenzumstellung - user:lobelt

Stefan stefan at binaervarianz.de
Sa Nov 19 16:59:35 CET 2011


Nein natürlich steht das noch nicht felsenfest. 'Wo' genau die Diskussion darüber gerade stattfindet, weiß ich aber leider auch nicht.

Zur ausführlichen Ausführung des Threadstarters: So etwas wie Logik, Fairness und Intention spielt meiner Erfahrung nach im Bereich Lizenzrecht nur eine sehr, sehr untergeordnete Rolle. Wahrscheinlicher ist: bleibt in der neuen ODbL Karte auch nur eine winzige Information zurück, die sich direkt aus einer nicht kompatiblen Quelle ableitet, ist die neue Karte rechtlich angreifbar. Deswegen wird auch wohl eher mit dem groben Besen ausgemistet werden.
Dem ursprünglichen (CC-BY-SA) Editor wird damit keines seiner Rechte eingeschränkt: seine Daten dürfen weiter unter der von ihm gewählten Lizenz verbreitet werden. OSM hat lediglich entschieden, dass es dies nicht mehr von ihren Servern aus tut. Seine Daten darf der Ersteller gerne selbst weiter verbreiten oder andere Datenbanken wie zB FOSM nutzen.
Solche 'verbrannten' Nodes mitsamt der ganzen history zu entfernen hat deshalb Sinn, weil ein findiger Streiter argumentieren könnte, dass wohl keiner der nachfolgenden Editoren eine Info hinzugefügt hätte, wenn die erste und wichtigste Info gefehlt hätte: die Position.
Genauso: hätte jemand die Öffnungszeiten hinzugefügt, wenn nicht vorher jemand den Namen der Kneipe eingetragen hätte? 
Wann immer man auf solch eine Frage auch nur mit einem Schulterzucken antworten muss, ist unter Umständen die Löschung sinnvoll.
Spätestens bis März sollten da aber feste Regeln stehen.
-- 
Diese Nachricht wurde von meinem Android-Mobiltelefon mit K-9 Mail gesendet.



Alexander Heinlein <alexander.heinlein at web.de> schrieb:

On Sat, Nov 19, 2011 at 12:11:17PM +0100, Timo Heinrich wrote:
> Hallo in die Runde,
> 
> Am 14.11.2011 12:30, schrieb bkmap:
> > Am 14.11.2011 11:40, schrieb Alexander Heinlein:
> >>> Zu deutsch: der erste nicht-OBDL konforme Edit bedeutet: alle weiteren
> >>> Edits muessen entfernt werden.
> >>> So einfach wie unbequem.
> 
> 
> Eine ebenso einfache wie unbequeme Frage: ;)
> Steht das alles auf festen Mauern? - Und wenn ja: Muss das so als
> gesetzt hingenommen werden?

Hallo,

nein, das steht nicht auf festen Mauern. Die Seite im Wiki, aus der Stefan
zitierte (http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Backup_Plan),
wurde seitdem nochmal überarbeitet, da die vorherige Version richtig alt war
und nicht mehr dem derzeitigen Stand entsprach. Auf der neuen hat sich zwar
am Verfahren nicht viel geändert, aber auch das dort beschriebene ist nicht
endgültig. Die LWG (License Working Group) hat sich noch für kein Verfahren
entschieden, wird sich aber vermutlich auf irgendwas ähnliches einigen.
Dennoch kann man sich vielleicht an deren Diskussion beteiligen und seine
Meinung kundtun.

Daneben gibt es auch leicht abgeänderte Vorschläge, wie beispielsweise hier
beschrieben:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/User:FischersFritz#Processing_for_moving_to_ODBL
Aber auch dort wird einfach auf die letzte noch konforme Version
zurückgesetzt.

Bezogen auf dein Beispiel: Ich bin kein Jurist und kenne mich daher absolut
nicht in diesem Bereich aus. Das Problem ist sicherlich auch, den Prozess
so zugestalten, dass er in allen Ländern mit den dortigen Gesetzen konform
ist und später nicht mehr angefochten werden kann. Daher möchte man es sich
vermutlich so einfach und gleichzeitig sicher wie möglich machen.

Es gibt sicherlich genug Fälle, in denen die Änderungen eines
nicht-Zustimmers keine schöpferische Höhe haben, aber das algorithmisch für
alle Fälle korrekt zu überprüfen dürfte schwer bis unmöglich sein.

Grüße
Alex
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