[Luebeck] Wege auch für Radfahrer definieren
Wolfgang
wolfgang at ivkasogis.de
Do Aug 18 12:38:08 CEST 2011
Hallo,
Am Donnerstag 18 August 2011 12:12:48 schrieb Wolfgang:
> Hallo,
>
> Am Mittwoch 17 August 2011 21:56:03 schrieb Katja und Martin Brüning:
> > Hallo Jan,
> > ich würde generell, auch in Bezug auf den Fahrradstadtplan, bicycle=yes
> > nur setzen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist ("Radfahrer frei" oder
> > "anderer Radweg" (straßenbegleitend)). Die Karte sollte den
> > tatsächlichen Zustand (Ausschilderung) darstellen und nicht das, was
> > vielleicht praktiziert wird.
>
> +1
>
> Vielleicht könnte noch jemand in lokalen Vorschriften stöbern. In HH steht
> im Naturschutzgesetz ((?),
Habe es wiedergefunden:
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes
(HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010,
§ 17 Betreten der freien Landschaft
(zu § 59 Absatz 2 BNatSchG)
(1) Das Fahren mit dem Fahrrad ohne Motorkraft oder mit Krankenfahrstühlen
steht dem Betreten im Sinne des § 59 Absatz 1 BNatSchG gleich.
[...]
BNatSchG
§ 59 Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf
ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet
(allgemeiner Grundsatz).
[...]
Damit ist das Radfahren (in HH) erlaubt, allerdings nicht mit Mofas oder
Pedelecs.
Gruß, Wolfgang