[Luebeck] Wege auch für Radfahrer definieren

Wolfgang wolfgang at ivkasogis.de
Do Aug 18 12:38:08 CEST 2011


Hallo,
Am Donnerstag 18 August 2011 12:12:48 schrieb Wolfgang:
> Hallo,
> 
> Am Mittwoch 17 August 2011 21:56:03 schrieb Katja und Martin Brüning:
> > Hallo Jan,
> > ich würde generell, auch in Bezug auf den Fahrradstadtplan, bicycle=yes
> > nur setzen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist ("Radfahrer frei" oder
> > "anderer Radweg" (straßenbegleitend)). Die Karte sollte den
> > tatsächlichen Zustand (Ausschilderung) darstellen und nicht das, was
> > vielleicht praktiziert wird.
> 
> +1
> 
> Vielleicht könnte noch jemand in lokalen Vorschriften stöbern. In HH steht
> im Naturschutzgesetz ((?),

Habe es wiedergefunden: 
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes 
(HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010, 
§ 17 Betreten der freien Landschaft

(zu § 59 Absatz 2 BNatSchG)

(1) Das Fahren mit dem Fahrrad ohne Motorkraft oder mit Krankenfahrstühlen 
steht dem Betreten im Sinne des § 59 Absatz 1 BNatSchG gleich.

[...]

BNatSchG
§ 59 Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf 
ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet 
(allgemeiner Grundsatz).

[...]

Damit ist das Radfahren (in HH) erlaubt, allerdings nicht mit Mofas oder 
Pedelecs.

Gruß, Wolfgang