[osm-bnsu] §2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bonn

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Mi Sep 15 17:18:14 CEST 2010


Hallo Joachim, hallo Liste,

Joachim schrieb:
> Bei den Vorbereitungen wurde ich auf den §2 der Sondernutzungssatzung
> der Stadt Bonn aufmerksam, wonach die Straßennutzung zur umfassenden
> digitalen Darstellung des Gemeindegebiets erlaubnis- und
> gebührenpflichtig ist.

Das könnte für uns in Bonn in der Tat ein Problem werden. Ich hatte darüber bereits (in einem Blogposting) gelesen, wollte aber bisher hier keine große Debatte lostreten, bevor ich nicht mal Kontakt mit einem Mitglied des Bonner Stadtrats aufgenommen habe. Denn meine Vermutung ist, dass wir - wenn wir richtig (!) kommunizieren, keine Probleme mit der Stadt bekommen werden. In dem Beschluss heißt es immerhin "Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden.". Ich vermute, dass hier mindestens "nicht-wirtschaftlicher Zweck" greifen könnte.

@Bonner Mapper: Ich denke, es wäre am besten, wenn wir uns über dieses Thema beim nächsten Stammtisch in zwei Wochen unterhalten und auf eine emotionale Diskussion auf Mailinglisten verzichten...

> Hat sich darüber schon mal jemand mit der Stadt unterhalten, lasst Ihr es
> darauf ankommen, ob die Stadt Klage erhebt oder betrachtet Ihr Euer
> Mapping einfach als gemeinnützig?

Soweit ich das sehe, hat bisher keiner Kontakt aufgenommen, aber - wie oben geschrieben habe - überlege ich das zu tun.

Für Dein Treffen: Vielleicht wäre es interessant, wenn Du auf das potentielle Problem dieser Sondernutzungssatzung hinweist. Es könnte exemplarisch dafür sein, dass so eine Gesetzgebung Kollateralschäden bei Projekten wie OSM verursachen könnten (man beachte den Konkunktiv).

Viele Grüße und viel Erfolg!
Stephan
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