[osm-bnsu] §2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bonn

Bernd Weigelt weigelt.bernd at web.de
Mi Sep 15 16:31:35 CEST 2010


Am Mittwoch, 15. September 2010, 08:10:25 schrieb Joachim Kast:
> Hallo,
> 
> ich vertrete nächsten Montag die OSM-Interessen bein
> Geodaten-Spitzengespräch im Bundesinnenministerium.
> 
> http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=9086
> 
> Bei den Vorbereitungen wurde ich auf den §2 der Sondernutzungssatzung
> der Stadt Bonn aufmerksam, wonach die Straßennutzung zur umfassenden
> digitalen Darstellung des Gemeindegebiets erlaubnis- und
> gebührenpflichtig ist.
Das dürfte alle Gemeinden betreffen., nicht nur Bonn 
IMHO ist es nur dann gebührenpflichtig, wenn ich ein Gebiet _mit_ Daten der 
Stadt oder Gemeinde digitalisieren will. Und dann dürften die nur den 
Aufwand entsprechend berechnen.

> 
> Hat sich darüber schon mal jemand mit der Stadt unterhalten, laßt Ihr es
> darauf ankommen, ob die Stadt Klage erhebt oder betrachtet Ihr Euer
> Mapping einfach als gemeinnützig?

Das was wir machen, dürfte eindeutig von der Panoramafreiheit abgedeckt 
werden.

Ob das Mappen, im Sinne der entsprechenden Gesetze ist, gemeinnützig will 
ich nicht bestimmen. Das man einen allgemeinen Nutzen daraus ziehen 
kann/soll, ist wohl unbestritten.

Und auf die entsprechende Klage freue ich mich schon, genau wie ich Klage 
erheben würde, wenn man mir das Mappen verbieten will. Wäre nicht das erste 
Gesetz, welches das Verfassungsgericht kippen würde.


Viel Spaß beim Innenminister ;-)

Bernd


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