[OSM-Bayern] Open Data in Bayern vs. Geozugangsgesetz (GeoZG)

Martin Trautmann traut at gmx.de
Mi Mär 30 09:08:57 CEST 2022


Hallo,,

eine Anfrage an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und 
Vermessung zur Bereitstellung von Daten gemäß des Geozugangsgesetzes 
wurde nun abschlägig beschieden.


https://www.gesetze-im-internet.de/geozg/index.html#BJNR027800009BJNE000200000
§ 4 Betroffene Geodaten und Geodatendienste
§ 6 Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste

Das ganze wurde abschlägig beschieden gemäß
§ 11 Allgemeine Nutzung

(2) Geodaten und Metadaten sind über Geodatendienste für die 
kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur 
Verfügung zu stellen, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts 
anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter 
dem nicht entgegenstehen.

Der kostenfreien Abgabe "stehen das Kostengesetz und die Gebührenordnung 
in Bayern als besondere Rechtsvorschrift dem entgegen".

Was will man dazu noch sagen...
https://youtu.be/J-UQcOGLDLY?t=16

Schönen Gruß
Martin



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