[OSM-Bayern] Open Data in Bayern vs. Geozugangsgesetz (GeoZG)
Martin Trautmann
traut at gmx.de
Mi Mär 30 09:08:57 CEST 2022
Hallo,,
eine Anfrage an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung zur Bereitstellung von Daten gemäß des Geozugangsgesetzes
wurde nun abschlägig beschieden.
https://www.gesetze-im-internet.de/geozg/index.html#BJNR027800009BJNE000200000
§ 4 Betroffene Geodaten und Geodatendienste
§ 6 Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste
Das ganze wurde abschlägig beschieden gemäß
§ 11 Allgemeine Nutzung
(2) Geodaten und Metadaten sind über Geodatendienste für die
kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur
Verfügung zu stellen, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts
anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter
dem nicht entgegenstehen.
Der kostenfreien Abgabe "stehen das Kostengesetz und die Gebührenordnung
in Bayern als besondere Rechtsvorschrift dem entgegen".
Was will man dazu noch sagen...
https://youtu.be/J-UQcOGLDLY?t=16
Schönen Gruß
Martin
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