[OSM-Bayern] München: Bezirksteile von Berg am Laim

Stephan Knauss osm at stephans-server.de
Mo Feb 10 18:18:47 CET 2014


Andreas Hubel writes:

> Am 10.02.2014 um 15:54 schrieb Stephan Knauss <osm at stephans-server.de>:
>> CC-BY ist IMHO nicht zu unseren Contributor Terms/Lizenz kompatibel.
> Bist du dir da sicher Stephan? Die Attribution wird ja in der Regel unter  
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Germany gemacht.


Diese Regel geht nur, wenn der Rechteinhaber mit dieser Form der  
Namensnennung einverstanden ist. Das fällt unter "the creator has waived  
that requirement".

Ansonsten musst du bei allen CC folgendes tun:

http://wiki.creativecommons.org/FAQ#How_do_I_properly_attribute_a_Creative_C 
ommons_licensed_work.3F
All CC licenses require users to attribute the creator of licensed  
material, unless the creator has waived that requirement, not supplied a  
name, or asked that her name be removed. Additionally, you must retain a  
copyright notice, a link to the license (or to the deed), a license notice,  
a notice about the disclaimer of warranties, and a URI if reasonable. For  
versions prior to 4.0, you must also provide the title of the work.


Da wir das nicht können verletzten wir in der Regel automatisch die Lizenz  
von CC.

Beispiel? Du importierst die Grenzen unter CC-BY, ich lade die Grenzen via  
Overpass unter ODbL. Für mich ist nur die ODbL bindend. Sollte nun eine  
Lizenz verletzt werden (tut es, da die Namensnennung deiner Grenzen fehlt)  
haben wir ein Problem. Du hast gegen die Contributor Terms verstoßen in  
denen du dich verpflichtest nur Sachen hochzuladen für die du auch die  
entsprechenden Verbreitungsrechte an die OSMF geben kannst.
Ich kann mich vermutlich an der OSMF schadlos halten, da ich in gutem  
Glauben die Daten verwendet habe. Das müsste aber im Detail jemand erklären  
der mit Jura etwas besser bewandert ist als ich. Ich glaube aber, dass mich  
als Verwender der Daten keine größeren Prüfpflichten treffen. Sollte ich  
bereits ahnen, dass etwas nicht rechtens ist, dann wäre es ja auch kein  
Guter Glaube mehr.

Ist das Kind jetzt im Brunnen? Wo kommen denn die Münchner Grenzen im  
Original her und mit welcher Berechtigung wurden die importiert?

Stephan