[OSM-S] Fahrradroute mit Zeichen 250

Hartwig Alpers hartwig.alpers at ub.uni-stuttgart.de
Sa Feb 7 22:18:29 CET 2015


Moin.

Ich möchte zu diesem Thema mal ein paar juristische Haare spalten (ganz 
amateurhaft). --

Man könnte sich fragen, welche Bedeutung bzw. juristische Verbindlichkeit 
das Zeichen 250 auf einem Waldweg überhaupt hat.

Die StVO, zu der das Verkehrszeichen gehört, "gilt für Straßen mit 
öffentlichem Verkehr" -- §1 (1).

Waldwege sind nach nach Waldgesetz BW aber "die nicht dem 
öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege im Staats-, Körperschafts- und 
Privatwald" -- §4, 3.

Wäre also die Frage, ob der fragliche Weg ein Waldweg im Sinne des 
Waldgesetzes ist.

Was man im Walde so alles darf, wird unter "Betreten des Waldes" (§37 ff) 
geregelt, dabei ist das Radfahren grundsätzlich, aber mit Einschränkungen 
(unter 2 Meter Breite usw.), zulässig. 
Der Wald kann auch gesperrt werden, allerdings nur "aus wichtigem Grund 
..." (§38 (1)). Wie so eine Sperrung aussieht, bestimmt "Das Ministerium" 
(The Ministerium strikes back!).

Zwar sagt §37 (6) des Waldgesetzes: "Die Vorschriften des 
Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt", das bedeutet aber nicht, daß 
ein Oberförster/Waldverwalter/Büroschrat al gusto ein Verkehrsschild an 
den nächsten Baum nageln und damit das Waldgesetz außer Kraft setzen 
kann.

Fahrradrouten betreffend -- Heiko schrieb "eine offizielle beschilderte 
Radroute" -- gibt es im Waldgesetz zur "Kennzeichnung von Waldwegen zur 
Ausübung des Betretens" die Regelung "Die Kennzeichnung bedarf der 
Genehmigung der Forstbehörde." (§37 (5) Waldgesetz). 
Folglich muß es also für die Radroute eine amtliche Genehmigung geben.

Um auf die ursprüngliche Fragestellung zurückzukommen: Ich würde 
bicycle=yes für den Weg eintragen (und meinetwegen auch noch das 
Verkehrszeichen 250). bicycle=permissive kommt mir falsch vor, weil ja das 
Radfahren grundätzlich erlaubt ist.

Viele Grüße
Hartwig

> On Sat, 7 Feb 2015, Joachim wrote:

> Ich würde vehicle=no und bicycle=permissive taggen, das passt imho ein
> wenig besser da Fahrräder offensichtlich geduldet sind, aber am Ende
> kommt das gleiche raus, es wird geroutet.
> "Der Eigentümer gestattet die Benutzung durch die Öffentlichkeit in
> der Regel. Beispiel: "Privatweg, Benutzung auf eigene Gefahr""
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access
>
> LG Joachim
>
> Am 5. Februar 2015 um 21:50 schrieb Heiko Eckenreiter
> <Heiko.Eckenreiter at gmx.net>:
>> Ahoi,
>>
>> am Stammtisch kam mal wieder das Thema "inkonsistente Beschilderung"
>> auf, konkret, wie man mit Radrouten umgeht, die ein Bürokrat mit Zeichen
>> 250 für Fahrräder gesperrt hat.
>>
>> An diesem Weg hier http://www.openstreetmap.org/way/20358364 steht von
>> draußen ein z250, es geht aber eine offizielle beschilderte Radroute
>> durch (die mit der grünen Schrift auf weißem Grund).
>>
>> Ich habe das so gemacht, daß die behördliche Beschilderung wiedergegeben
>> ist (vehicle=no und traffic_sign=DE:250), aber ein bicycle=yes und
>> lcn=yes drangepappt.
>> So müßte auf jeden Fall das Routing funktionieren, was meint ihr?
>>
>> Vielleicht finde ich ja doch noch irgendwann mal die Muße, die dortige
>> Gemeinde anzuschreiben und nachzufragen, wie sie sich das so vorgestellt
>> haben.
>>
>> lg
>> Heiko
>> _______________________________________________
>> Stuttgart mailing list
>> Stuttgart at lists.openstreetmap.de
>> http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/stuttgart
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