[OSM-Niederbayern] ref-Tags verbindliches Schema

Martin Czarkowski czarkowski at gmail.com
Di Mär 9 12:49:16 CET 2010


Hallo,

aus aktuellem Anlass möchte ich Euch um eine verbindliche Meinung zu 
ref-Tags bitten. Ich habe die Einteilung der Straßen wie folgt 
verstanden und wende die auch so an:

Bundesstraßen highway=primary  ref= B xx (werden rot gerändert)
Staatsstraßen und Landesstraßen highway=secondary  ref=St xxx bzw. ref=L 
xxx (werden orange gerendert)
Landstraßen /Kreisstraßen highway=tertiary ref=LA xx, ref=DEG xx usw. 
(werden gelb gerändert)
Alle anderen StraßenVerbindungsstraßen zwischen Gemeinden und Weilern 
highway=unclassified
Ortsstraßen highway=residential

Dieses Schema wird auch beibehalten wenn diese Straßen durch Orte 
führen, d.h. sie werden _nicht_ auf einmal zu highway=residential 
geändert, sondern bleiben ref= B xx, ref=St xxx usw., richtig?

Wie verhält man sich bei Hauptdurchgangsstraßen in Städten die nicht 
eigens Bundes- Staats- und Landkreisstraßen sind und am Straßenrand 
nicht diese Schilder mit der Zugehörigkeit haben? Sind diese immer als 
residential zu bezeichnen? IMHO ja. Wie ist Eure Meinung bzw. die Vorgabe?

--
Martin