[OSM-Niederbayern] ref-Tags verbindliches Schema
Martin Czarkowski
czarkowski at gmail.com
Di Mär 9 12:49:16 CET 2010
Hallo,
aus aktuellem Anlass möchte ich Euch um eine verbindliche Meinung zu
ref-Tags bitten. Ich habe die Einteilung der Straßen wie folgt
verstanden und wende die auch so an:
Bundesstraßen highway=primary ref= B xx (werden rot gerändert)
Staatsstraßen und Landesstraßen highway=secondary ref=St xxx bzw. ref=L
xxx (werden orange gerendert)
Landstraßen /Kreisstraßen highway=tertiary ref=LA xx, ref=DEG xx usw.
(werden gelb gerändert)
Alle anderen StraßenVerbindungsstraßen zwischen Gemeinden und Weilern
highway=unclassified
Ortsstraßen highway=residential
Dieses Schema wird auch beibehalten wenn diese Straßen durch Orte
führen, d.h. sie werden _nicht_ auf einmal zu highway=residential
geändert, sondern bleiben ref= B xx, ref=St xxx usw., richtig?
Wie verhält man sich bei Hauptdurchgangsstraßen in Städten die nicht
eigens Bundes- Staats- und Landkreisstraßen sind und am Straßenrand
nicht diese Schilder mit der Zugehörigkeit haben? Sind diese immer als
residential zu bezeichnen? IMHO ja. Wie ist Eure Meinung bzw. die Vorgabe?
--
Martin