[OSM in MV] [HRO]Klaerung der Unwissendheit von Gypsi

Norbert Gierke norbert.gierke at gmail.com
Mi Apr 6 18:33:53 CEST 2011


Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage, genauer gesagt sind es zwei und ich bitte
zumindest bei der Ersten um eine Information, wie dieses gehandhabt werden
soll.

Wenn man von der B 103 in Richtung Barnstorfer Ring abfährt
http://www.openstreetmap.org/?lat=54.084177&lon=12.069541&zoom=18&layers=M
ist nach meinem Erachten ein Linksabbiegen in Richtung Schutower Kreuz nicht
erlaubt. Das habe ich durch zwei Abbiegebeschränkungen "Nur Geradeaus" in
Richtung Barnstorfer Ring unterbunden.

In der Praxis wird an der betreffenden Stelle mit dem Aufstellen des
Zeichens "Z 209-30"
(Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus), welches zwischen den
gegeneinander führenden Fahrspuren montiert ist, die Verkehrsbeschränkung
"Nur Geradeaus" vorgeschrieben.
Der Führer eines Kraftfahrzeuges weiß nun, dass dort ein potentielles
„Wendeverbot“ gilt.

Die Navigationssysteme können weder die Schilder, noch eine auf die Fahrbahn
aufgetragene, einfache oder doppelte Sperrlinie sehen und lassen demzufolge
die Fahrzeuge u.U. an den betreffenden Stellen wenden.

Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass diese Abbiegebeschränkung an sehr
wenigen Stellen in das Kartenmaterial eingefügt wurde. Als Beispiel könnt
Ihr Euch den Kreuzungsbereich Marieneher Straße, Schmarler Damm und
Hundsburgallee ansehen.
http://www.openstreetmap.org/?lat=54.119063&lon=12.076268&zoom=18&layers=M

Da ich mir nicht vorstellen konnte, dass sich dies nur auf  Rostock
beschränkt, habe ich mich auch in Schwerin, Leipzig, München, Wien usw.
umgesehen. In jeder der genannten Städte findet man Kreuzungen mit und ohne
Abbiegebeschränkungen.

Nun möchte ich gerne wissen, wie das generell gehandhabt werden soll. Ich
meine, dass man um jeden Zweifel, welchen ein Navigationssystem haben
könnte, auszuräumen, die Verkehrszeichen gesetzt werden sollten.
Ich hoffe, dass Ihr Euch beim Grillen auf das Setzen der Zeichen einigen
werdet, da dieses meiner Meinung nach der Logik entspricht.

Meine zweite Frage betrifft die geplante Pressemitteilung.
Warum wird diese eigentlich herausgeben und in welchen Medien sowie für
welches Klientel soll sie veröffentlicht werden?
Sind es die Leser der „Ostsee-Zeitung“ oder der „Norddeutsche Neueste
Nachrichten“, welche angesprochen werden sollen oder jene, welche das
„Handelsblatt“ lesen? Sollte die PM von den Printmedien gedruckt werden,
kann man die im Entwurf abgelegten Links nicht darstellen.
Kaum ein Leser wird sich die Arbeit machen,
http://www.openstreetmap.org/?lat=54.1157&lon=12.1161&zoom=12 oder
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Rostock im Browser einzutippen. Eventuell
gibt es die Möglichkeit, die betreffenden Seiten über einfache Namen im
Browser zu erreichen. So würde ich zum Beispiel www.osm-rostock.de für die
Seite http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Rostock verwenden und
http://www.openstreetmap.org/?lat=54.1157&lon=12.1161&zoom=12 durch
www.osm-rostock.de/stadt vereinfachen. Was soll eigentlich ein Leser mit der
Seite http://bit.ly/eCdRUI anfangen?

Ich hoffe, dass Ihr meine Fragen bei Euern Grillabend besprechen werdet und
mir danach das Ergebnis mitteilt.

Viel Spaß beim Grillen

Norbert und Kerstin
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://lists.openstreetmap.de/pipermail/meckpomm/attachments/20110406/0f2b0365/attachment.htm>