Moin, Am 30. März 2010 09:59 schrieb Sebastian Masch <landwirt at wilsen.de>: > Ankershagen ist jetzt eine Schliemanngemeinde.[1] Heißt das jetzt, der > Ortsname müsste jetzt in "Schliemanngemeinde Ankershagen" umbenannt > werden, wie "Reuterstadt Stavenhagen"? Nach § 8 Abs. 4 KV M-V würde ich das genau so sehen. Gruß, Falk