[OSM in MV] Grenzverlauf Kieler Ort - Wustrow
Falk Zscheile
falk.zscheile at googlemail.com
Do Mär 25 14:07:58 CET 2010
Am 10. Februar 2010 14:37 schrieb Falk Zscheile <falk.zscheile at googlemail.com>:
> Für Kreis- und Gemeindegrenzen gilt das nicht, weil hier das Wassergesetz
> des Landes Mecklenburg-Vorpommern wohl etwas anderes bestimmt. Das will ich
> mir aber erst einmal in Ruhe anschauen. Das könnte dann auch von Land zu
> Land verschieden sein, da jedes Land sein eigenes Wassergesetz hat.
>
Mittlerweile haben sich meine Kenntnisse diesbezüglich etwas
erweitert. Für alle, die nicht auf der talk-de Liste mitlesen:
Das Küstenmeer gehört im Normalfall nicht zu zum Kreis und auch nicht
zum Gemeindegebiet. Der Grund dafür ergibt sich nicht direkt aus dem
Gesetz, sondern ist ein alter Rechtsgrundsatz, den schon die Preußen
bei ihrer Landvermessung und Katastererstellung angewendet haben.
Danach handelt es sich bei Meereswasserflächen um sog. "ursprünglich
gemeindefreies Gebiet". Natürlich gibt es von dieser Regel Ausnahmen.
Die müssen aber durch besonderen Rechtsakt eindeutig ersichtlich sein.
Das Wassergesetz M-V sagt also, wo das Land endet und das Wasser
beginnt. Aber erst aus diesem Grundsatz ergibt sich, dass die
Wasserfläche nicht zum Gemeinde und damit auch nicht zum Kreisgebiet
gehört.
Wer Zugriff auf eine Rechtssprechungsdatenbank hat, kann das auch im
Urteil vom 19.01.1995 (1 L 5943/92) des OVG Lüneburg nachlesen. Dort
sind auch weitere Fundstellen verzeichnet.
Damit ist geklärt, dass die Kreisgrenze im wesentlichen der Küste
folgt. Wir sollten daher dem Landkreis DBR das Seegebiet wegnehmen.
Der admin_level=6 reicht hier noch bis zur 12-Seemeilenzone. Wer würde
das erledigen?
Gruß, Falk