[OSM in MV] Grenzverlauf Kieler Ort - Wustrow

Falk Zscheile falk.zscheile at googlemail.com
Mi Feb 10 14:37:03 CET 2010


Am 30. Januar 2010 07:06 schrieb K. Tietjen <epost at k-tietjen.de>:

>
> Nebenbei: § 96 der Kommunalverfassung (Kreisgebiet) definiert: "Das Gebiet
> des Landkreises bilden die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete, die nach
> geltendem Recht zu ihm gehören". Die inneren und äußeren Küstengewässer
> sind
> anscheinend überwiegend "gemeindefreie Gebiete". Ich wüßte jetzt kein
> "geltendes Recht", wonach diese gemeindefreien Küstengewässer (z.B.
> Selliner
> See auf Rügen) zu den Landkreisen gehören.


Über die Problematik der Gemeinde/Kreisgrenzen muss ich noch ein wenig
nachdenken. Aber ich denke, das WasG M-V dürfte hier als das entscheidende
"geltende Recht" im Sinne der Kommunalverfassung einschlägig sein.



> Ich suche aber schon seit einiger
> Zeit nach einem geltenden Recht, wonach das, was mit der Proklamation vom
> 11.11.1994
> (http://www.gesetze-im-internet.de/k_stmprokbek/BJNR342800994.html) dem
> staatlichen Hoheitsgebiet der BRD zugeschlagen wurde, automatisch auch zum
> Hoheitsgebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern gehört.


Die Proklamation beruht übrigens auf Art. 3 des Seerechtsübereinkommens der
vereinten Nationen.


> Die
> Beantwortung der Frage, ob ein Küstengewässer hoheitlich (!) zu einem
> Bundesland gehört, ist nicht so ganz trivial - vgl. z.B.
> http://www.zaoerv.de/45_1985/45_1985_4_t_675_693.pdf, Seite 684. In der
> Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesunmittelbares_Gebiet) war
> bis
> zum 11.01.2010 noch zu lesen: "[...] gibt es in Deutschland kein Landgebiet
> des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre. Allerdings
> gehören Gebiete der Nord- und Ostsee (teilweise einschließlich eines
> schmalen Strandstreifens) innerhalb der 12-Meilen-Zone [...] ausschließlich
> zur Bundesrepublik". Wahrscheinlich ist jedoch die jetztige Fassung des
> Wikipedia-Artikels richtig. Damit wären die inneren und äußeren
> Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns überwiegend "landesunmittelbares
> Gebiet"?
>

Ohne jetzt dogmatisch ins Detail gehen zu wollen, kann man sich die
Bundesrepublik als aus mehreren Staaten zusammengesetzt vorstellen. Da wäre
zum einen der Bund und zum anderen die Länder, die diesem als (nicht
souveräne) Staaten angehören. Ein Indiz (kein Beweis) für die Zugehörigkeit
des Küstenmeeres (12 Seemeilen Zone, Hoheitsgebiet) nicht nur zum Bund
sondern auch gleichzeitig zum jeweiligen Land gehört, sind Zuständigkeiten
der Länder in diesem Bereich. So entscheidet das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund) über die Genehmigung von
Windenergieanlagen innerhalb der 12 Seemeilen Zone mit Verwaltungsakt
aufgrund des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommerns. Dies könnte das Land nicht tun, wenn es hier keine
Hoheitsgewalt besitzen würde. Für Windenergieanlagen außerhalb dieser Zone
ist dann auch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (eine
Bundesbehörde) zuständig.

Mein Fazit: Die Landesgrenze verläuft im seewärtigen Bereich gemeinsam mit
der Grenze der Bundesrepublik Deutschland.

Für Kreis- und Gemeindegrenzen gilt das nicht, weil hier das Wassergesetz
des Landes Mecklenburg-Vorpommern wohl etwas anderes bestimmt. Das will ich
mir aber erst einmal in Ruhe anschauen. Das könnte dann auch von Land zu
Land verschieden sein, da jedes Land sein eigenes Wassergesetz hat.

Gruß, Falk
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