<br><br><div class="gmail_quote">Am 30. Januar 2010 07:06 schrieb K. Tietjen <span dir="ltr"><<a href="mailto:epost@k-tietjen.de">epost@k-tietjen.de</a>></span>:<br><blockquote class="gmail_quote" style="margin: 0pt 0pt 0pt 0.8ex; border-left: 1px solid rgb(204, 204, 204); padding-left: 1ex;">
<br>
Nebenbei: § 96 der Kommunalverfassung (Kreisgebiet) definiert: "Das Gebiet<br>
des Landkreises bilden die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete, die nach<br>
geltendem Recht zu ihm gehören". Die inneren und äußeren Küstengewässer sind<br>
anscheinend überwiegend "gemeindefreie Gebiete". Ich wüßte jetzt kein<br>
"geltendes Recht", wonach diese gemeindefreien Küstengewässer (z.B. Selliner<br>
See auf Rügen) zu den Landkreisen gehören. </blockquote><div> </div><div>Über die Problematik der Gemeinde/Kreisgrenzen muss ich noch ein wenig nachdenken. Aber ich denke, das WasG M-V dürfte hier als das entscheidende "geltende Recht" im Sinne der Kommunalverfassung einschlägig sein.<br>
<br> </div><blockquote class="gmail_quote" style="margin: 0pt 0pt 0pt 0.8ex; border-left: 1px solid rgb(204, 204, 204); padding-left: 1ex;">Ich suche aber schon seit einiger<br>
Zeit nach einem geltenden Recht, wonach das, was mit der Proklamation vom<br>
11.11.1994<br>
(<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/k_stmprokbek/BJNR342800994.html" target="_blank">http://www.gesetze-im-internet.de/k_stmprokbek/BJNR342800994.html</a>) dem<br>
staatlichen Hoheitsgebiet der BRD zugeschlagen wurde, automatisch auch zum<br>
Hoheitsgebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern gehört.</blockquote><div> </div><div>Die Proklamation beruht übrigens auf Art. 3 des Seerechtsübereinkommens der vereinten Nationen. <br> </div><blockquote class="gmail_quote" style="margin: 0pt 0pt 0pt 0.8ex; border-left: 1px solid rgb(204, 204, 204); padding-left: 1ex;">
Die<br>
Beantwortung der Frage, ob ein Küstengewässer hoheitlich (!) zu einem<br>
Bundesland gehört, ist nicht so ganz trivial - vgl. z.B.<br>
<a href="http://www.zaoerv.de/45_1985/45_1985_4_t_675_693.pdf" target="_blank">http://www.zaoerv.de/45_1985/45_1985_4_t_675_693.pdf</a>, Seite 684. In der<br>
Wikipedia (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesunmittelbares_Gebiet" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesunmittelbares_Gebiet</a>) war bis<br>
zum 11.01.2010 noch zu lesen: "[...] gibt es in Deutschland kein Landgebiet<br>
des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre. Allerdings<br>
gehören Gebiete der Nord- und Ostsee (teilweise einschließlich eines<br>
schmalen Strandstreifens) innerhalb der 12-Meilen-Zone [...] ausschließlich<br>
zur Bundesrepublik". Wahrscheinlich ist jedoch die jetztige Fassung des<br>
Wikipedia-Artikels richtig. Damit wären die inneren und äußeren<br>
Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns überwiegend "landesunmittelbares<br>
Gebiet"?<br></blockquote><div><br>Ohne jetzt dogmatisch ins Detail gehen zu wollen, kann man sich die Bundesrepublik als aus mehreren Staaten zusammengesetzt vorstellen. Da wäre zum einen der Bund und zum anderen die Länder, die diesem als (nicht souveräne) Staaten angehören. Ein Indiz (kein Beweis) für die Zugehörigkeit des Küstenmeeres (12 Seemeilen Zone, Hoheitsgebiet) nicht nur zum Bund sondern auch gleichzeitig zum jeweiligen Land gehört, sind Zuständigkeiten der Länder in diesem Bereich. So entscheidet das Land Mecklenburg-Vorpommern (Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund) über die Genehmigung von Windenergieanlagen innerhalb der 12 Seemeilen Zone mit Verwaltungsakt aufgrund des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommerns. Dies könnte das Land nicht tun, wenn es hier keine Hoheitsgewalt besitzen würde. Für Windenergieanlagen außerhalb dieser Zone ist dann auch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (eine Bundesbehörde) zuständig.<br>
<br>Mein Fazit: Die Landesgrenze verläuft im seewärtigen Bereich gemeinsam mit der Grenze der Bundesrepublik Deutschland.<br><br>Für Kreis- und Gemeindegrenzen gilt das nicht, weil hier das Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wohl etwas anderes bestimmt. Das will ich mir aber erst einmal in Ruhe anschauen. Das könnte dann auch von Land zu Land verschieden sein, da jedes Land sein eigenes Wassergesetz hat.<br>
<br>Gruß, Falk<br><br><br></div></div>