[OSM in MV] Lizenzfrage bei gedruckten OSM Sachen

Thomas Mundt thm at informatik.uni-rostock.de
Fr Nov 6 21:21:29 CET 2009


Moin,

so habe ich das auch verstanden. Ich bin kein Jurist, also Vorsicht!

   1. *"Collective Work"* means a work, such as a periodical issue,
      anthology or encyclopedia, in which the Work in its entirety in
      unmodified form, along with a number of other contributions,
      constituting separate and independent works in themselves, are
      assembled into a collective whole. A work that constitutes a
      Collective Work will not be considered a Derivative Work (as
      defined below) for the purposes of this License.

Ansonsten, Creative Commons Share Alike schließt ja Fair Use nicht aus - 
und erlaubt damit Zitate - das Konzept greift zumindest in Amerika, wo 
"bestimmte Organisationen" ja in der Regel sitzen.

In Deutschland dürfte §51 UrhG wirken:

    /UrhG § 51 Zitate/

    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche
    Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats,
    sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck
    gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

       1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges
          wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts
          aufgenommen werden,
       2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem
          selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
       3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem
          selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html

Du könntest also genauso gut auch Google Maps Karten nehmen, um daran 
wissenschaftlich zu zeigen, wie Kartensoftware in der Praxis 
funktioniert - kleiner Scherz, um sich hier "beliebt" zu machen.


Gruß
Tom



cloeser at cloeser.org wrote:
> Hallo Martin,
>
> die OSM-Daten stehen unter der CreativeCommons-Lizenz "Attribution-Share
> Alike 2.0" ( http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/ ), und zwar
> unabhängig davon, ob du ein Bild exportierst oder einen Screenshot machst.
> Gegen die Lizenz zu verstoßen würde ich dir nicht raten, da jeder Urheber,
> der etwas zu dem von dir abgebildeten Bereich etwas beigetragen hat dich
> dann verklagen könnte.
> Außerdem müssen Arbeiten, in denen CC-Bilder verwendet werden, nicht
> unbedingt unter die CC-Lizenz gestellt werden. Falls nämlich die Arbeit
> als "Collective Work" im Sinne des Lizenzvertrags durchgeht, dann muss
> lediglich in Bezug auf das einzelne Bild die Lizenz eingehalten werden;
> die Arbeit im Übrigen müsste nicht unter die CC-Lizenz gestellt werden.
>
> Gruß
> C. Löser
>
>   
>> ich hab da mal eine Lizenzfrage. Ich arbeite ja in der Uni und wir
>> schreiben hier fleißig Veröffentlichungen. Wie ist die Situation
>> eigentlich, wenn man ein Screenshot von OSM in die Veröffentlichung
>> einfügen möchte. Ich muss dazu sagen, dass Veröffentlichungen am Ende
>> unter der Lizenz von bestimmten Organisationen stehen. Sobald die Sache
>> als Ganzes gedruckt wird, muss das Ganze auch unter GPL stehen, oder?
>> Das gleiche Problem haben dann auch Zeitungen oder anderen offline Medien.
>>
>> Andererseits könnte ich einfach den Screenshot einfügen und absichtlich
>> gegen die Lizenz verstoßen. Rein nach dem Prinzip wo kein Kläger....
>>
>> Wie kann man OSM promoten ohne sofort alles unter GPL zu stellen? Ist
>> OSM etwa offline untauglich :)
>>
>> Weiß da einer mehr?
>>     
>
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