[osm-bnsu] §2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bonn, Nachtrag

Edbert van Eimeren vaneimeren at t-online.de
Mo Mär 21 04:59:55 CET 2011


Hallo Stephan

Am 08.03.11 13:46, schrieb SB79:
>
> im September 2010 wurde auf der Mailingliste der §2 der
> Sondernutzungssatzung der Stadt Bonn angesprochen (*). Nach diesem ist
> die Straßennutzung zur umfassenden digitalen Darstellung des
> Gemeindegebiets erlaubnis- und gebührenpflichtig.
>
> Zu diesem Themenkomplex zitiere ich aus einem aktuellen Artikel der
> Zeitung TAZ:
>
> "Dass eilige Gesetze nicht unbedingt durchdacht sind, musste Joachim
> Kast feststellen. Der Diplom-Informatiker erfasst in seiner Freizeit
> Straßen für das nicht kommerzielle Karten-Projekt Open Street Map. So
> hatte die Stadt Bonn im Mai 2010 eiligst eine Street-View-Gebühr in
> ihre Sondernutzungssatzung aufgenommen, die kurzerhand jede
> systematische Erfassung von Geodaten genehmigungspflichtig machte.
>
> Kast erfasste dennoch einige Straßen und meldete sich anschließend im
> Bonner Ordnungsamt, um Selbstanzeige zu erstatten. Doch dass jemand
> Straßen erfasst, um die Daten der Allgemeinheit zur Verfügung zu
> stellen ohne auf Werbeeinnahmen zu spekulieren und ohne die
> Privatsphäre zu verletzen – das hatten die Bonner vorher nicht
> überlegt. "Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben", erzählt
> Kast mit dem Inhalt, dass er zwar eine Ordnungswidrigkeit begangen
> hätte, die Stadt aber Bonn kein Interesse an ihrer Verfolgung habe."
>
> Quelle:
> http://www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/du-sollst-auskunft-geben/
>
> (*) Message-ID:<4C906351.90502 at chim-kast.de>

Die Stadt Bonn ist ja nicht völlig verblödet.
Vermutlich fürchtet sie, dass die Satzung in ihrer aktuellen Form wegen
Verletzung/Missachtung der Wege-, Panorama- und Informationsfreiheit
in einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekippt worden wäre.

BTW: Google hatte Bonn schon lange vor der Satzung fotografiert.

Edbert (OSM=EvanE)