[osm-bnsu] §2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bonn, Nachtrag
SB79
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Di Mär 8 13:46:56 CET 2011
Hallo,
im September 2010 wurde auf der Mailingliste der §2 der
Sondernutzungssatzung der Stadt Bonn angesprochen (*). Nach diesem ist
die Straßennutzung zur umfassenden digitalen Darstellung des
Gemeindegebiets erlaubnis- und gebührenpflichtig.
Zu diesem Themenkomplex zitiere ich aus einem aktuellen Artikel der
Zeitung TAZ:
"Dass eilige Gesetze nicht unbedingt durchdacht sind, musste Joachim
Kast feststellen. Der Diplom-Informatiker erfasst in seiner Freizeit
Straßen für das nicht kommerzielle Karten-Projekt Open Street Map. So
hatte die Stadt Bonn im Mai 2010 eiligst eine Street-View-Gebühr in
ihre Sondernutzungssatzung aufgenommen, die kurzerhand jede
systematische Erfassung von Geodaten genehmigungspflichtig machte.
Kast erfasste dennoch einige Straßen und meldete sich anschließend im
Bonner Ordnungsamt, um Selbstanzeige zu erstatten. Doch dass jemand
Straßen erfasst, um die Daten der Allgemeinheit zur Verfügung zu
stellen ohne auf Werbeeinnahmen zu spekulieren und ohne die
Privatsphäre zu verletzen – das hatten die Bonner vorher nicht
überlegt. "Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben", erzählt
Kast mit dem Inhalt, dass er zwar eine Ordnungswidrigkeit begangen
hätte, die Stadt aber Bonn kein Interesse an ihrer Verfolgung habe."
Quelle:
http://www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/du-sollst-auskunft-geben/
(*) Message-ID: <4C906351.90502 at chim-kast.de>
Gruß,
Stephan
--
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