[osm-bnsu] §2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bonn, Nachtrag

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Di Mär 8 13:46:56 CET 2011


Hallo,

im September 2010 wurde auf der Mailingliste der §2 der 
Sondernutzungssatzung der Stadt Bonn angesprochen (*). Nach diesem ist 
die Straßennutzung zur umfassenden digitalen Darstellung des 
Gemeindegebiets erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Zu diesem Themenkomplex zitiere ich aus einem aktuellen Artikel der 
Zeitung TAZ:

"Dass eilige Gesetze nicht unbedingt durchdacht sind, musste Joachim 
Kast feststellen. Der Diplom-Informatiker erfasst in seiner Freizeit 
Straßen für das nicht kommerzielle Karten-Projekt Open Street Map. So 
hatte die Stadt Bonn im Mai 2010 eiligst eine Street-View-Gebühr in 
ihre Sondernutzungssatzung aufgenommen, die kurzerhand jede 
systematische Erfassung von Geodaten genehmigungspflichtig machte.

Kast erfasste dennoch einige Straßen und meldete sich anschließend im 
Bonner Ordnungsamt, um Selbstanzeige zu erstatten. Doch dass jemand 
Straßen erfasst, um die Daten der Allgemeinheit zur Verfügung zu 
stellen ohne auf Werbeeinnahmen zu spekulieren und ohne die 
Privatsphäre zu verletzen – das hatten die Bonner vorher nicht 
überlegt. "Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben", erzählt 
Kast mit dem Inhalt, dass er zwar eine Ordnungswidrigkeit begangen 
hätte, die Stadt aber Bonn kein Interesse an ihrer Verfolgung habe."

Quelle: 
http://www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/du-sollst-auskunft-geben/

(*) Message-ID: <4C906351.90502 at chim-kast.de>

Gruß,
Stephan
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