[OSM-Bayern] [Ticket#2010033110000023] Gebäudebezeichnungen Universität der Bundeswehr München

Patrick Kolesa patrick.kolesa at fs.ei.tum.de
Mi Mär 31 21:51:58 CEST 2010


Am 31.03.2010 21:16, schrieb Ulf Möller:
> Wenn das "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die 
> Schlagkraft der Truppe gefährdet", dürfen solche Karten weder 
> angefertigt noch verbreitet werden [1]. Informationen, die die UniBW
>  selbst verbreitet, gefährden sicher niemanden; aber beim BND sieht 
> die Lage anders aus - da stehen ja sogar Verbotsschilder.
Wer weiß nicht, dass der BND in Pullach sitzt? [1]

> Dass man die OSM-Karten legal weitergeben kann, ist wichtiger als 
> solche Details einzuzeichnen.
Dito. Aber eine leere Karte nützt niemandem ;)

> Ist das UniBW-Gelände eigentlich frei zugänglich?
Wahrscheinlich nicht. Aber in der Gegend war ich noch nicht.

StGB § 109g
> (2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem
> Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes
> anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte
> Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die
> Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der
> Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
> mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe
> bedroht ist.
Hmmm, Google, Yahoo, Microsoft? ;)

Gruß
Patrick

-- 
[1] http://tinyurl.com/ygfhysp

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