[OSM-Bayern] Gruenanlagen und deren Wege

Geo-Tobi tobias.kiefer at gmx.eu
Sa Jun 19 18:55:40 CEST 2010


TEIL 1, da mir diese dämliche GUI ständig einen Fehler von wegen 80 Zeichen
bringt...

Hallo Mapper!

Ich hatte diese Woche ein recht interessantes Gespräch mit einem Mitarbeiter des
Münchner Gartenbauamtes. Auslöser war ein Fußgängerwegschild mit in meinen Augen
unklaren Gegebenheiten (Weg von einer Seite nur für Fußgänger - von der anderen
hingegen ohne Einschränkung). Örtlich ist das auf die Neuhofer Schuttkipe (oder
auch Neuhofer Berg) in Sendling zurückzuführen. Spielt aber keine Rolle, denn
eine solche Situation gibt es Landesweit immer wieder wie ich finde.

Ich hatte fälschlicherweise erst Kontakt mit dem Münchner Straßenbauamt
aufgenommen. Die sind aber für Grünanlagen nicht zuständig. Schlussendlich hatte
ich telefonisch einen äußerst engagierten, auskunftsfreudigen und an OSM
interessierten Mitarbeiter eben jenes Gartenamtes am Sprachrohr. Er wies mich
u.A. auf folgendes hin:
aus der bayerischen Grünanlagensatzung (www.muenchen.de):
[...]
§2 [...]
"(3) In den Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt:

1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen, sowie das
Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und -flächen,
welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind;"

So weit so gut, das hätte man sich fast noch denken können. Wenn also keinerlei
Schilder an einem Weg angebracht sind und es sich um eine öffentliche Grünanlage
handelt, so gilt o.a. Regel.
ABER: Er wies mich auch drauf hin, dass die Stadt München das Radfahren auf
derlei Wegen DULDET.
Achtung: Wenn es eine Beschilderung gibt, dann gilt diese natürlich immer!

...to be continued...