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<meta content="text/html; charset=ISO-8859-1"
http-equiv="Content-Type">
</head>
<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF">
<div class="moz-cite-prefix"><small><font face="Arial">Guten Morgen
an alle thüringer Mapper,<br>
<br>
ich habe mal einige Veränderungen von sennewald-rollback
genauer angesehen. <br>
Unter dem Usernamen werden nicht nur Einstufungen von mir
Rückgängig gemacht, siehe zum Bsp. hier:<br>
<br>
<a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.openstreetmap.org/changeset/19528516#map=14/50.8044/11.7895">http://www.openstreetmap.org/changeset/19528516#map=14/50.8044/11.7895</a><br>
<br>
Es wurden außerdem nur die highway-Tags geänder und die
ref-Tags belassen, also kein wirkliches Rollback.<br>
<br>
Was mich ein wenig ärgert, ist dass immer noch in den Köpfen
ist, dass die Quelle der ref die ich im Oktober / November
geändert habe illegal sein soll.<br>
<br>
Der Thüringer Staatsanzeiger ist immer noch ein öffentliches
Verkündungsblatt und da dies nicht durch jeden in Schriftform
oder online eingesehen werden<br>
kann hatte ich damals die Straßennetzkarte Thüringen als
Quelle angegeben weil diese die Veröffentlichungen zur Widmung
von Straßen bildlich darstellt<br>
und für jeden zugänglich ist.<br>
<br>
Wenn ich nach der Mapperpraxis "gemappt wird was ich sehe"
vorgehe mache ich mir bestimmt auch keine Freunde. <br>
Am Ortseingang Erfurt, Arnstätder Chausee Abzweig Arndtstraße
steht noch immer groß B 4 auf der Fahrbahn, was auch im
Bing-Luftbild zu sehen ist. <br>
<br>
Wer hat jetzt recht, der User der damals den ref-Tag geändert
hat oder ich wenn ich die tatsächlich vorhandene Beschriftung
übernehme ?<br>
Im Oktober 2012 gab es ja auch schon mal Unstimmigkeiten zur B
7 - Umverlegung über die Ostumfahrung von Erfurt. <br>
</font></small><br>
</div>
MfG<br>
<br>
Senni<br>
</body>
</html>