[OSM in MV] Grenzverlauf Kieler Ort - Wustrow

K. Tietjen epost at k-tietjen.de
Sa Jan 30 07:06:31 CET 2010


Zum Thema Gemeindegrenzen: Ich fände es ja auch nicht schlecht, wenn die
richtigen "amtlichen" Gemeindegrenzen in OSM eingepflegt würden. Aus der
Diskrepanz zwischen jetzigen Uferlinien und den jahrzehntelang nicht
veränderten Flurstücksgrenzen könnte man vielleicht erkennen, was der
"Blanke Hans" an der Küste so angerichtet hat. Man muß sich aber im Klaren
darüber sein, dass das, was jetzt vom Land oder den Kreisen kommt, nur eine
Momentaufnahme ist. Irgendwann sind einige/mehrere dieser Grenzen sowieso
nicht mehr amtlich. Und ich vermute mal, dass vom Land die aktualisierten
Gemeindegrenzen nicht regelmäßig nachgeliefert werden (die werden vom LAiV
nicht ganz billig verkauft). Wenn man also Wert auf eine möglichst
dauerhafte und genaue "halbamtliche" Darstellung von Verwaltungsgrenzen
legt, muß man sich überlegen, wie man die aktuell hält.

Ich habe vor Jahren mal zu meinem Privatvergnügen die (ziemlich genauen)
Gemeindegrenzen aus den digitalen Overlays einer Top50-CD
(http://www.laiv-mv.de/land-mv/LAiV_prod/LAiV/AfGVK/CD-DVD-Produkte/index.js
p) extrahiert und dann versucht, diese Daten mit Informationen aus
öffentlichen Quellen fortzuführen. Komplette Eingemeindungen etc. gehen ja
noch
(http://service.mvnet.de/statmv/daten_stam_berichte/e-bibointerth01/bevoelke
rung--haushalte--familien--flaeche/a-v__/a513__/daten/a513-2010-01.pdf).

Problematisch sind die "Inkommunalisierungen", "reine Flächenaustausche" und
Grenzänderungen/Eigentumsübergänge nach dem Wasser(straßen)gesetz. Zu den
Hintergründen und zu den Begriffen "Gemeindegebiet" und "Kreisgebiet" vgl.
§§ 10 bis 12, 96, 97 und 175 der Kommunalverfassung M-V -
http://mv.juris.de/mv/KV_MV_rahmen.htm, §§ 52 bis 57 (und 85?) Wassergesetz
- http://mv.juris.de/mv/gesamt/WasG_MV.htm#WasG_MV_rahmen und § 1
Bundeswasserstraßengesetz -
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wastrg/gesamt.pdf. Das
Verfahren zur Eingemeindung von Seewasserstraßen ist in dem Erlass des
Innenministeriums "Inkommunalisierung gemeindefreier Wasserflächen in
Seewasserstraßen" vom 09. Juli 1997 (AmtsBl. M-V S. 772) geregelt.

Diese Grenzänderungen findet man nur in den gedruckten Amtsblättern oder
wenn man nach Begriffen wie "Kreistag", "Beschluß", "Gebietsänderung" oder
"Inkommunalisierung" googelt (z.B.
http://www.lk-dbr.de/allgemeines/search/index.html?action=search&page=1&matc
hesPerPage=10&index=Offline+lkbdbr&searchRoot=%2F&suche=Online+lkbdbr&query=
Gebiets%E4nderung oder
http://www.landkreis-ruegen.de/ikiss/session_bi/pdf/00000800.pdf). 

Wenn allerdings die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzen bei
Wustrow irgendwann amtlich berichtigt werden sollten (Angleichung an die
durch Überschwemmungen und Anlandungen neu geschaffene Landmasse), oder wenn
die Hansestadt Rostock im Jahr 2009 ihre nördliche hoheitliche
Verwaltungsgrenze auf den im Jahr 2005 verkündeten Geltungsbereich ihrer
Badestrandsatzung ("seeseitig begrenzt durch die Küstenlinie der Ostsee als
Grenze zwischen trockenem und nassem Sand") vergrößert (nach Wassergesetz?),
bekommt man das normalerweise überhaupt nicht mit: wird im Amtsblatt nicht
veröffentlicht und die Darstellung in GAIA-MV ändert sich nicht.

Indizien für Grenzänderungen wären signifikante Abweichungen der aus den
Umringspolygonen berechneten Gemeindeflächen zu den amtlichen Flächenangaben
(http://service.mvnet.de/statmv/daten_stam_berichte/e-bibointerth01/bevoelke
rung--haushalte--familien--flaeche/a-i__/a123__/2008/daten/a123-2008-22.pdf)
. 

Mir war z.B. damals aufgefallen, das bei der Gemeinde Groß Mohrdorf, LK
Nordvorpommern, die Fläche aus den Umringspolygonen (auf dem Festland plus
vorgelagerte Inseln - die gleiche Fläche wird auch in GAIA-MV als
Gemeindefläche dargestellt) um immerhin ca. 11,5 Quadratkilometer von der
amtlichen Gemeindefläche (41,56 km²) abweicht. Vom LAiV wurde mir damals
mitgeteilt, "dass zwischen den in GAIA-MV ausgewiesenen Verwaltungsgrenzen
(entstammen dem Digitalen Landschaftsmodell Basis -DLMBasis) und den im
Liegenschaftskataster gebuchten Flurstücken im Küstenbereich Differenzen
auftreten. Diese Differenzen rühren daher, dass im DLMBasis die
Küstengewässer nicht erfasst werden". (zu "Basis-DLM" siehe:
http://www.laiv-mv.de/land-mv/LAiV_prod/LAiV/AfGVK/ATKIS/Digitale_Landschaft
smodelle/index.jsp)

Zur tatsächlichen "amtlichen Gemeindefläche" von Groß Mohrdorf gehört(e)
nämlich ein einzelnes riesiges Grundstück (15,6 km²), das aber überwiegend
in der Ostsee liegt und dessen Grenzen (= Gemeindegrenze!) in GAIA-MV (und
in den gedruckten Verwaltungskarten) nicht dargestellt wird. Wie sehen dort
eigentlich die Gemeindegrenzen aus, die jetzt vom Land gekommen sind? Die in
GAIA-MV dargestellten seeseitigen "Gemeindegrenzen" sind anscheinend
schlicht die Uferlinien und nicht unbedingt die aktuellen
Verwaltungs-/Gemeindegrenzen nach Liegenschaftskataster.

Nebenbei: § 96 der Kommunalverfassung (Kreisgebiet) definiert: "Das Gebiet
des Landkreises bilden die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete, die nach
geltendem Recht zu ihm gehören". Die inneren und äußeren Küstengewässer sind
anscheinend überwiegend "gemeindefreie Gebiete". Ich wüßte jetzt kein
"geltendes Recht", wonach diese gemeindefreien Küstengewässer (z.B. Selliner
See auf Rügen) zu den Landkreisen gehören. Ich suche aber schon seit einiger
Zeit nach einem geltenden Recht, wonach das, was mit der Proklamation vom
11.11.1994
(http://www.gesetze-im-internet.de/k_stmprokbek/BJNR342800994.html) dem
staatlichen Hoheitsgebiet der BRD zugeschlagen wurde, automatisch auch zum
Hoheitsgebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern gehört. Die
Beantwortung der Frage, ob ein Küstengewässer hoheitlich (!) zu einem
Bundesland gehört, ist nicht so ganz trivial - vgl. z.B.
http://www.zaoerv.de/45_1985/45_1985_4_t_675_693.pdf, Seite 684. In der
Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesunmittelbares_Gebiet) war bis
zum 11.01.2010 noch zu lesen: "[...] gibt es in Deutschland kein Landgebiet
des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre. Allerdings
gehören Gebiete der Nord- und Ostsee (teilweise einschließlich eines
schmalen Strandstreifens) innerhalb der 12-Meilen-Zone [...] ausschließlich
zur Bundesrepublik". Wahrscheinlich ist jedoch die jetztige Fassung des
Wikipedia-Artikels richtig. Damit wären die inneren und äußeren
Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns überwiegend "landesunmittelbares
Gebiet"?

Gruß
Klaus