[halLEipzig] Rechtslage von der Nutzung von Geoinformationen
Steffen Wolf
wolf at informatik.uni-kl.de
Di Mär 31 17:41:41 CEST 2009
Hi Volkmar Kreiss,
> Kann jemand kurz zusammenfassen, was dieses Gesetz für uns bedeutet?
Nix.
In der iX sind zwei Artikel. Ein zweiseitiger zum Gesetz und ein
fuenfseitiger zu allgemeinen Sachen zu Geodaten. Ich geh mal nur auf den
Gesetz-Artikel ein.
Das Gesetz besagt, dass Bund und Laender Geodaten der Oeffentlichkeit
zur Verfuegung stellen sollen ("oeffentlich verfuegbar
bereitzustellen"). Ausnahmen gibt's bei allerlei schutzwuerdigen Sachen.
Im Artikel wird bemaengelt, dass Datenschutz im Gesetz nirgends erwaehnt
wird.
Nun aber zu uns: Die Behoerden duerfen sich die Bereitstellung der Daten
bezahlen lassen. Von Lizenzen u.so hab ich im Gesetz nix gelesen.
Wahrscheinlich gilt sowas wie persoenlicher Gebrauch, selbst wenn eine
Stadt alle ihre Daten auf die Webseite stellt.
Tja, mittendrin der Hinweis, dass es auch schneller, einfacher, billiger
ueber OSM geht.
cu,
stw