[OSM-Berlin] Grünheide: B-Plan Nr. 13
Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Sa Nov 16 19:40:35 CET 2019
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> On 15. Nov 2019, at 18:25, Tom Pfeifer <t.pfeifer at computer.org> wrote:
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> Nach UrhG § 5 (Amtliche Werke) gilt:
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> (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
> (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind
ich weiß, aber die Ämter stellen das dann so dar, dass die Festsetzungen davon betroffen sind, aber die amtlichen Basiskarten (die bei FNPs normalerweise im Hintergrund sind), angeblich nicht. Ich finde es auch ein Unding, dass Grenzverläufe nicht frei verfügbar sind, aber AFAIK ist das nach wie vor deren Position (weil sie denken sie verdienen da Geld mit dem Verkauf, was sein kann oder auch nicht, und wo die volkswirtschaftliche Lage noch unklarer ist, vom Erlös des einzelnen Vermessungsamts abgesehen).
Gruß Martin
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