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<p>Hallo,<br>
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mir begegnen regelmäßig Diskussionen und Inkonsistenzen zur
Fahrradfreigabe (bicycle=*) auf (Fuß-)Wegen, daher wollte ich mal
in die Runde horchen, wie ihr das handhabt/wie ihr eure
Mappingentscheidung begründet und mein eigenes Vorgehen schildern.
Dieses Problem betrifft alle Wege, die keine besondere
Ausschilderung tragen und keine straßenbegleitenden Gehwege sind
(auf denen das Radfahren für Erwachsene nach StVO nicht gestattet
und vom Konfliktpotential meist ohnehin nicht geboten ist). Meist
sind das also Verbindungswege, Wege entlang von begrünten Flächen,
am Rande von Kanälen oder etwas abgesetzt von Straßen (ohne im
baurechtlichen Sinne ein Gehweg zu sein). Da es hier ein paar
Berliner Spezifika gibt, schreibe ich es mal über diese Liste.<br>
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Soweit ich weiß, ist die juristische Situation nicht immer
eindeutig – diese ist für die meisten Mapper vermutlich das
entscheidende Kriterium. Unabhängig davon gibt es neben der
"juristischen" aber auch eine "faktische" und eine "vernünftige"
Ebene, deren Betrachung für die Diskussion hilfreich sein können.<br>
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Auf der <i>juristischen Ebene</i> sind mir diese Vorschriften
bekannt, die man für einige dieser Wege in Betracht ziehen muss:
1) Auf Wegen in geschützten Grünanlagen (markiert mit dem
Dreieck-Schild mit der Tulpe) besteht in Berlin formell ein
Radfahrverbot, auch wenn es nicht ausgeschildert ist – es sei
denn, Radfahren ist per Beschilderung freigegeben. 2) Soweit ich
weiß, darf man auch über "Plätze" nicht mit dem Rad fahren (weiß
aber gerade nicht, wie genau das geregelt ist).<br>
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Das klingt soweit erstmal klar; wird im Einzelfall aber schon
kritischer. So gibt es beispielsweise Wege durch geschützte
Grünanlagen, die Teil des Berliner Radnebenroutennetzes sind, aber
nicht explizit für den Radverkehr freigegeben sind (oder manchmal
sogar für den Radverkehr verboten). Das Problem ist hier oft, dass
die Beschilderungen viele Jahrzehnte alt sind, manchmal gar nicht
mehr zu lesen, da zugeklebt oder beschädigt, und weder in der
Bevölkerung noch in der Verwaltung beachtet werden. So weiß ich
aus dem Neuköllner Grünflächenamt und dem Ordnungsamt, dass das
Radfahren hier ausdrücklich toleriert wird – eine Erneuerung der
Beschilderung wird aber nicht vorgenommen (weil [hier Ausrede
einfügen ;)]). Ich habe irgendwo mal "bicycle=tolerated" dafür
genutzt.<br>
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Dann gibt es die <i>"faktische" Ebene</i>, die bedeutet, dass auf
vielen Wegen "wild" Fahrrad gefahren wird – diese finde ich aber
erstmal nicht weiter relevant für die Mappingpraxis.<br>
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Schließlich die <i>"vernünftige" Ebene</i>, nagut, da hat
vermutlich jeder ein anderes Verständnis von Vernunft. Als
Humangeograph bin ich aber fest davon überzeugt, dass man dieses
Problem nicht allein juristisch/bürokratisch, sondern auch aus der
Perspektive der "Norm des Raumes" betrachten sollte (siehe auch
die Verwaltungsduldung oben). So gibt es viele Wege, die sich auf
Grund ihrer Breite, ihrem Fußgängeraufkommen, ihrer Beschaffenheit
und Zugänglichkeit nicht nur gut zum Fahrradfahren eigenen,
sondern auf denen dabei auch keine größeren Konflikte mit anderen
Verkehrsteilnehmern (insbesondere Fußgängern) zu erwarten sind und
die Wahrscheinlichkeit, von einer Behörde angehalten zu werden,
gegen Null tendiert. In Fällen, in denen eine uralte
Grünflächen-Beschilderung besteht, entscheide ich mich z.B. eher
für diesen Weg der Fahrrad-Einordnung.<br>
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In einer Diskussion mit einem anderen Mapper ist mir schließlich
noch ein relevantes bauliches Kriterium aufgefallen: Sind die Wege
direkt vom Straßennetz (z.B. über einen abgesenkten Bordstein) zu
erreichen, kann das im Vergleich zu Wegen, die nur "indirekt" über
den Gehweg aus erreichbar sind, auch ein Argument sein.<br>
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Alles in allem sehe ích also diese Kriterien, unter denen man
abwägen muss:<br>
- juristische Situation / Beschilderung (wenn offensichtlich nicht
mehr zeitgemäß, allein aber nicht ausreichend)<br>
- Verkehrssituation (auf Wegen mit hohem
Fußgängeraufkommen/Flanier-Charakter sind Konflikte zu
erwarten/ist Radfahren nicht geboten)<br>
- bauliche Situation (Bedingung: ausreichende Breite je nach
Fußgängeraufkommen, direkte Erreichbarkeit aus dem Straßennetz)<br>
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Was meint ihr? Wie geht ihr in solchen Situationen vor und wie
begründet ihr euer Tagging?<br>
<br>
liebe Grüße<br>
Alex</p>
<p>P.S.: Eine andere Frage wäre die nach der Differenzierung des
Taggings – z.B. ob "bicycle=tolerated" sinnvoll sein kann oder wie
man "Fahrrad frei, Fußgänger haben Vorrang" abbilden könnte –
scheint mir aber erstmal nachrangig.<br>
</p>
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