<div dir="ltr"><div class="gmail_quote"><div dir="ltr" class="gmail_attr">Am Fr., 15. Nov. 2019 um 11:58 Uhr schrieb Tom Pfeifer <<a href="mailto:t.pfeifer@computer.org">t.pfeifer@computer.org</a>>:<br></div><blockquote class="gmail_quote" style="margin:0px 0px 0px 0.8ex;border-left:1px solid rgb(204,204,204);padding-left:1ex">On 14.11.2019 11:14, Onno Quist wrote:<br>
Naja hat weniger mit trauen zu tun, als mit nutzbaren Nachweisen.<br>
Dank amtlichem Flächennutzungsplan haben wir die Geometrie, und das Geoportal bestätigt den Fakt als <br>
solches.</blockquote></div><div><br></div><div><br></div><div>kleiner nitpick, ein Bebauungplan ist "mehr wert" als ein Flächennutzungsplan, hier liegt ein qualifizierter B-Plan vor (d.h. Art und Maß der baulichen Nutzung sind definiert), auf dieser Grundlage kann man einen Bauantrag stellen, während ein FNP gröber ist und idealerweise noch durch einen B-Plan konkretisiert wird. Einen Bauantrag kann man zwar auch stellen ohne dass es einen B-Plan gibt (in Berlin gab es vor einiger Zeit noch sehr wenige Gebiete mit B-Plan, könnte sich aber mittlerweile geändert haben), nur ist dann nicht so einfach klar, was die Grundlagen sind und man kann schwerer gegen einen negativen Bescheid vorgehen.</div><div><br></div><div>Ob ein FNP als Nachweis für OSM nutzbar ist, bin ich mir nicht sicher, die stehen normalerweise unter dem Urheberrecht des Planerstellers (= normalerweise private Firma die damit beauftragt wurde).</div><div><br></div><div>Gruß<br></div><div>Martin<br></div></div>